Fachmeldung zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz erschienen


Die Zollverwaltung veröffentlichte am 14. Oktober 2021 ein Informationsschreiben zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, welches am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar bzw. 1. Juli 2022 in Kraft tritt.


Das Gesetz führt zu einer Erweiterung der Steuergegenstände der Tabaksteuer. Eingeführt werden ab dem 1. Juli 2022 die sog. "Substitute für Tabakwaren". Erfasst werden hiervon insbesondere sog. „Liquids“ für E-Zigaretten.


Außerdem unterliegen Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak bereits am Anfang 2022 einer Zusatzsteuer (neben der bestehenden Besteuerung anhand des Steuertarifs für Pfeifentabak). Daneben wird der Steuertarif für verschiedene Produkte in den kommenden Jahren, beginnend ab dem 1. Januar 2022, angehoben.


Die Zollverwaltung nimmt in ihrem Informationsschreiben und den entsprechenden Anhängen u.a. Stellung zum Besteuerungsverfahren (Verwendung von Steuerzeichen, Erlaubnisverfahren bei der Herstellung und dem Transport von sog. Substituten für Tabakwaren).


Das Informationsschreiben sowie die entsprechenden Anlagen sind auf der Website des Zolls abrufbar.


Sprechen Sie uns bei Rückfragen gern. Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt


Hamburg, 1. November 2021

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