Novelle des Strom- und Energiesteuerrechts zum 1. Januar 2025

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesfinanzministerium am 16. April 2024 einen Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht" (Referentenentwurf) in die Verbandsanhörung gegeben hat. 

Nach unserer ersten Einschätzung führte der Gesetzesentwurf bei entsprechender Umsetzung zu Änderungen in den folgenden Bereichen: 


  • Stromsteuerlicher Versorgerstatus: Erweiterung der Ausnahmen vom Versorgerstatus, insb. in Kundenanlagen, Änderungen auch beim sog. kleinen Versorger 
  • Elektromobilität: Gesetzliche Klarstellungen und Definitionen (z.B. des Ladepunkts) sowie Regelungen zur Steuerschuldnerschaft an Ladepunkten
  • Stromerzeugung: Regelungen zu den Steuerfreiheiten des § 9 Abs. 1 StromStG, den Steuerentlastungen der §§ 53, 53a EnergieStG sowie zum Anlagenbegriff in der Stromsteuer (Verklammerung am Standort, insbesondere im Rahmen der Photovoltaik), Vereinfachungen in Mieterstrommodellen
  • Stromspeicher: Erweiterung der Speicherdefinition
  • Rollierendes Verfahren: Gesetzliche Klarstellungen 
  • Steuerentlastungen: Wegfall der Antragsfrist, zukünftiges Abstellen auf die Festsetzungsverjährung


Der Gesetzesentwurf hätte daher bei Verabschiedung umfangreiche Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen, da sowohl Stromerzeuger, Versorger als auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes betroffen wären. Ein Inkraftreten der Änderungen ist derzeit zum 1. Januar 2025 geplant.

Aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen haben wir uns entschlossen, bereits jetzt ein für unsere Mandantinnen kostenfreies Webinar zu den geplanten Änderungen durchzuführen.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gern an.


Hamburg, 17. April 2024



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