Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesfinanzministerium am 16. April 2024 einen Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht" (Referentenentwurf) in die Verbandsanhörung gegeben hat.
Nach unserer ersten Einschätzung führte der Gesetzesentwurf bei entsprechender Umsetzung zu Änderungen in den folgenden Bereichen:
Der Gesetzesentwurf hätte daher bei Verabschiedung umfangreiche Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen, da sowohl Stromerzeuger, Versorger als auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes betroffen wären. Ein Inkraftreten der Änderungen ist derzeit zum
1. Januar 2025 geplant.
Aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen haben wir uns entschlossen, bereits jetzt ein für unsere Mandantinnen kostenfreies
Webinar zu den geplanten Änderungen durchzuführen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gern an.
Hamburg, 17. April 2024