Bundesfinanzhof (erneut) zur Steuerfreiheit für Stromverbräuche in Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 28. Januar 2021 im Verfahren VII B 99/20, der am heutigen Tag veröffentlicht wurde, bestätigt, dass Stromverbräuche in Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage nicht steuerfrei nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG sind. Der Beschluss ist auf der Website des Bundesfinanzhofs eingestellt.
Der BFH verweist insbesondere auf das Urteil vom 22. August 2019 (VII R 10/18), in dem der siebte Senat bereits feststellte, dass es sich bei dem Verbrauch von Strom in Transformations- und Umspannanlagen nicht um einen solchen "zur Stromerzeugung" handele, da die Stromerzeugung bereits abgeschlossen sei (etwas anderes hatte das Gericht zuvor bereits zum Verbrauch in Wechselrichtern entschieden).
Der Beschluss verdeutlicht erneut, dass die steuerbegünstigten Mengen an Strom mit großer Sorgfalt festzustellen sind, um eine zu weite Anwendung von Steuerfreiheiten auszuschließen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zollverwaltung stets einen engen Maßstab bei der Anwendung der Steuerfreiheit des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG anlegt.
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Hamburg, 14. Mai 2021