Informationen der Zollverwaltung zur Person, die Strom entnimmt bzw. Energieerzeugnisse verwendet; Besonderheit vollautomatisierte Anlagen
Die Zollverwaltung hat am 3. Mai 2021 das Informationsschreiben zur "Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt" um häufig gestellte Fragen (FAQ) ergänzt.
In ihrem Schreiben geht die Generalzolldirektion insbesondere auf Praxisfragen zu den sog. vollautomatisierten Anlagen ein. Bei solchen Anlagen, die grundsätzlich ohne menschliches Zutun arbeiten, stellt sich in der Praxis die Frage, welcher Person der Realakt der Stromentnahme bzw. Energieverwendung zuzurechnen ist. Insbesondere in Betriebsführungsfällen ist dieser für zahlreiche Steuerbegünstigungen relevante Aspekt oftmals umstritten.
Das aktualisierte Informationsschreiben sowie die Frageliste sind auf der Website des Zolls abrufbar.
Sprechen Sie uns bei Fragen gern an. Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt
Hamburg, 3. Mai 2021