CBAM - Das neue CO2 Grenzausgleichssystem
Das CO2 Grenzausgleichssystem – CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) der EU stellt eine wesentliche Säule des Fit-for-55 Pakets der EU auf dem Weg zur Klimaneutralität des Kontinents dar. Für Unternehmen wird der Mechanismus dabei zu neuen Herausforderungen im internationalen Warenverkehr führen.
Der CBAM wird weite Teile der deutschen Wirtschaft betreffen und zunächst für die Einfuhr von Eisen und Stahl sowie Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom sowie bestimmte Vorprodukte Anwendung finden.
Bereits zum 1. Oktober 2023 entstehen in der sog. Übergangsphase Meldepflichten für die einführenden Unternehmen. Ab dem Jahr 2025 wird auch eine neue Bewilligung als „zugelassener CBAM-Anmelder“ erforderlich sein. Da für eine erfolgreiche und sichere Abwicklung des Verfahrens auch Informationen seitens der Vorlieferanten von Einfuhrwaren erforderlich sind, bedarf es einer frühzeitigen Abstimmung entlang der eigenen Lieferketten.
Im Online-Seminar der TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH gibt CLIFF & HEDS Partner Helge Schmidt einen kompakten und praxisorientierten Überblick über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die bereits jetzt mögliche Vorbereitung auf die zukünftige Abwicklung.
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Hamburg, 23. Mai 2023