Das CO2 Grenzausgleichssystem – CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) als Teil des Fit-for-55 Pakets der EU wird am 1. Oktober 2023 starten und alle Einführer von den sog. CBAM-Waren betreffen.
Am gestrigen Tag wurden nun Entwürfe der Durchführungsvorschriften für die Abwicklung des CBAM seitens der EU Kommission veröffentlicht. Die Entwürfe sind auf der Website der EU Kommission abrufbar (Link).
Bis zum 11. Juli 2023 besteht die Möglichkeit, Feedback zu den Entwürfen zu geben. Daneben sollten Unternehmen allerdings bereits jetzt überprüfen, ob sie vom CBAM betroffen sein werden, da auch bereits ab Oktober 2023 Aufzeichnungspflichten entstehen können.
Haben Sie Fragen zum CBAM, der Wirkungsweise und den Möglichkeiten der Vorbereitung, sprechen Sie uns gern an.
Hamburg, 14. Juni 2023